Streuobst für alle
Leider haben sich die Bestände der Streuobstwiesen in den letzten Jahrzehnten ständig reduziert. Dabei zählen sie zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen und sind wichtig für das Kleinklima.
Durch den Streuobstpakt der Bayer. Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft soll diese Entwicklung gestoppt und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume gefördert werden.
Der Bayer. Staat fördert den Kaufpreis hochstämmiger Obstgehölze bestimmter Sorten bei einer Pflanzung von mind. 10 und max. 100 Bäumen bis zu einem Bruttokaufpreis von 45,00 Euro. Die Aufwendungen für das Pflanzmaterial werden nicht gefördert.
Sollten Sie Sie sich mit der Anlage einer Streuobstwiese oder der Pflanzung von geförderten Hochstämmen befassen, so bitten wir Sie, sich mit unserem 1. Vorstand Johann Mayr unter der Tel.-Nr. 5638 in Verbindung zu setzen. Er hält weitere Informationen für Sie bereit. Selbstverständlich übernehmen wir die Beantragung der Fördermittel für Sie.
Kostenloses Saatgut für Wildblumenwiesen
Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. sind unersetzlich, denn sie sorgen als Blütenbestäuber für die Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Zur Förderung der Artenvielfalt verteilt auch dieses Jahr das Landratsamt Neu-Ulm an interessierte Gartenbesitzer kostenlos Saatgut für die Anlage eines Wildblumenbeetes. Das Saatgut ist auf eine Standzeit von 5 Jahren ausgelegt. Gartenbesitzer können max. 100 Gramm Wildblumensaatgut mit einer entsprechenden Aussaatanleitung erhalten. Das Saatgut ist ausreichend für eine Beetfläche von 50 qm.
Den Samen erhalten Sie Ende April. Die Aussaat sollte frühestens Anfang Mai erfolgen.
Machen Sie mit und säen Sie ein – sie fördern damit die Artenvielfalt.
Interessierte Gartenbesitzer – auch Nichtmitglieder - bitten wir, sich beim 1. Vorstand Johann Mayr – Tel.-Nr. 5638 zu melden.